Die Liberalisierung des Gas- und Strommarktes in Belgien ist die Folge der europäischen Direktiven vom 19. Dezember 1996 und vom 22. Juni 1998.
Ein liberalisierter Markt ist ein Markt, der für die Konkurrenz geöffnet ist.
Vorher hatte der Verbraucher keine Wahl; er musste sich an den einzigen vorhandenen Anbieter, seine Interkommunale, wenden.
Die Dinge haben sich geändert und jeder kann heute seinen Anbieter aus einer Reihe privater Betreiber wählen.
Die Europäische Union ist der Auffassung, dass Energie ein Grundbedürfnis ist und hat daher die Öffnung des Gas- und Strommarktes beschlossen. Sie verfolgt damit mehrere Ziele.
Hauptziel ist es, gerechtere Preise zu gewährleisten.
Grundgedanke ist, dass der Verbraucher in einem Markt, der offen für die Konkurrenz ist, verschiedene Angebote miteinander vergleichen kann, wodurch die Preise unweigerlich nach unten gedrückt werden.
Die verschiedenen konkurrierenden Anbieter tun ihr möglichstes, um die günstigsten Preise und den besten Service anzubieten.
Auch der Umweltschutz wurde nicht außen vor gelassen.
Denn seit der Liberalisierung kann der Verbraucher ebenfalls wählen, welchen Energietyp er kauft.
Jeder kann zwischen konventioneller und grüner Energie wählen (saubere Energie aus erneuerbaren Ressourcen).
Verbraucher, denen an der Umwelt gelegen ist, haben die Möglichkeit ihre Energie entsprechend auszuwählen.
Bis Juni 2003 in Flandern und bis Dezember 2006 in Brüssel und in der Wallonie hatten Sie keine andere Wahl: Die Interkommunale Ihrer Zone war der einzige Betreiber und hatte das Monopol auf dem Gas- und Strommarkt.
Sie verwaltete sowohl die Verteilung (Bau und Unterhalt der Strom- und Gasleitungen, Netzanschluss, Ablesen der Zähler usw.) als auch die Lieferung von Strom und Gas.
Seit Juli 2003 in Flandern und seit Januar 2007 in Brüssel und der Wallonie sind der Strom- und der Gasmarkt aufgespalten:
In einem liberalisierten Energiemarkt ist Ihr Hauptansprechpartner Ihr Anbieter.
Er ist es, der Ihnen Erdgas und Strom verkauft.
Um die Energie zu Ihnen zu bringen, benutzt er die bestehenden Strom- und Erdgasnetze Ihrer Interkommunalen.
Ihre Interkommunale bleibt für das Netz verantwortlich. Sie kümmert sich ebenfalls um das Ablesen der Zählerstände. Diese Angaben werden anschließend an Ihren Anbieter übermittelt, damit er Ihre Rechnung korrekt erstellen kann.
Infolge der Liberalisierung des Energiemarktes kann Ihre Rechnung jetzt in drei Posten aufgeteilt sein:
Die neuen Strom- und Gasmärkte werden von den Regulierern überwacht.
Es handelt sich um unabhängige Organismen, die von den verschiedenen Behörden ins Leben gerufen worden sind.
Ihre Aufgabe ist es, über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Qualitätsanforderungen durch die verschiedenen Akteure des Strom- und Gasmarktes zu wachen.
In jeder Region ist ein regionaler und ein föderaler Regulierer tätig.